Rückbildungskurse
Der Kurs beschäftigt sich, wie der Name schon sagt, mit der Rückbildung.
Nach und nach sollen alle Muskelpartien, die sich während der Schwangerschaft und Geburt verändert haben, wieder gekräftigt werden.
Die Rückbildungsgymnastik ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens.
Bei gesetzlich versicherten Frauen wird der Kurs direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Krankenkassen übernehmen die Kursgebühren bei Kursende bis zum Ende
des 9. Monats nach Geburt.
Stunden die versäumt werden können nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden.
(Kassensatz). Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Besteht keine Kostenübernahme durch eine gesetzliche KV, so wird der Kurs nach den geltenden Sätzen der HebGO der Teilnehmerin in Rechnung gestellt.
Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses zu ersetzten.
Zu diesen Kursen sollten sie sich rechtzeitig anmelden, da die zur Verfügung stehenden Plätze schnell belegt sind.
|